Rechtliches
Ayspin OG · Stand: 24.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ayspin OG („Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern („Auftraggeber“) über Leistungen der Webentwicklung, des Webhostings und des IT-Supports.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Mit der Erteilung eines Auftrags bestätigt der Auftraggeber, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin (E-Mail genügt) oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Leistungsumfang, Termine und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) und können zu einer Anpassung von Preis und Termin führen.
Webentwicklung: Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites bzw. Webanwendungen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Content-Erstellung, Fotografie, Übersetzungen) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Fiktive Abnahme (Webentwicklung): Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelrüge oder Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber, gilt das Werk als schlussabgenommen.
Webhosting: Bereitstellung von Serverinfrastruktur zum Betrieb der Website des Auftraggebers gemäß dem gebuchten Hostingpaket. Eine bestimmte Verfügbarkeit („Uptime“) wird nur zugesichert, soweit dies gesondert schriftlich vereinbart ist.
IT-Support: Wartung, Störungsbehebung und laufende Betreuung im vereinbarten Umfang. Leistungen außerhalb des vereinbarten Supportumfangs werden nach Aufwand verrechnet.
Der Auftraggeber ist zur rechtzeitigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben verpflichtet.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Daten) verantwortlich und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter diesbezüglich vollständig frei.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend und begründen keine Verzugsansprüche gegen die Auftragnehmerin.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsmodalitäten bei Projektaufträgen: Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Projektaufträgen eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung sowie der Restbetrag bei Fertigstellung bzw. Abnahme fällig.
Wiederkehrende Leistungen: Hosting- und Supportgebühren werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.
Zahlungsverzug: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB) sowie ein pauschaler Ersatz für Mahnspesen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen (insbesondere das Webhosting) nach Vorankündigung bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.
Wertsicherung: Bei Dauerschuldverhältnissen (Hosting, Support) wird eine Wertsicherung der vereinbarten Entgelte nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria vereinbart. Ausgangsbasis ist der Indexwert des Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde.
Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers gemäß Punkt 4. Höhere Gewalt sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin (z. B. Ausfälle von Drittanbietern, Registrare, Zahlungsdienstleistern) verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
Die im Rahmen der Webentwicklung erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Werk zum vereinbarten Zweck (Betrieb der eigenen Website).
Von der Auftragnehmerin eingesetzte Fremdkomponenten (z. B. Open-Source-Bibliotheken, Frameworks, Schriftarten, Stockmaterial, CMS-/Plugin-Lizenzen) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Quellcode-Repositorys und interne Entwicklungswerkzeuge verbleiben bei der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Es gelten die Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Werke oder erbrachte Dienstleistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung schriftlich und detailliert zu rügen (§ 377 UGB).
Die Auftragnehmerin ist im Gewährleistungsfall primär zur Verbesserung (Nachbesserung) berechtigt.
Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen wird im B2B-Verhältnis einvernehmlich auf 6 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme verkürzt.
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung der Auftragnehmerin ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt (bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Jahresentgelt).
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige, eigenständige Datensicherung seiner Inhalte außerhalb der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Backup-Leistungen selbst verantwortlich.
Projektaufträge: Enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
Dauerschuldverhältnisse (Hosting, laufender IT-Support): Werden auf unbestimmte Zeit bzw. für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO.
Sofern die Auftragnehmerin im Rahmen von Webhosting oder IT-Support personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.